Substitution
Substitution ist eine ambulante Therapieform zur Behandlung von manifester Opiatabhängigkeit. Eine Opiatabhängigkeit ist eine behandlungsbedürfte, schwere chronische Erkrankung. Die Kosten für die Behandlung werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen.
Es handelt sich dabei um eine Behandlungsform nach Vorgaben der BtMVV und Richtlinien der Bundesärztekammer. Bei der Substitutionsbehandlung wird ein Opiat-Ersatzstoff (Polamidon/Subutex) verschrieben. Dieser bewirkt, dass bei Einstellen des Drogenkonsums keine körperlichen Entzugssymptome auftreten.
Der Suchtkranke kann sich so wieder auf seine individuellen Ziele konzentrieren.
Ebenfalls werden die negativen Begleiterscheinungen einer Abhängigkeit gemindert, wie z.B. Beschaffungskriminalität, gesundheitliche Probleme etc.
Die Substitution ist ein niederschwelliges Angebot. Sie ist besonders für Suchtkranke geeignet, bei denen bisherige Therapien gescheitert sind oder die zurzeit nicht in der Lage sind ein komplett abstinentes Leben zu führen.
Die Dauer der Behandlung ist zunächst nicht befristet.
Die Vergabe des Substituts erfolgt täglich, zu bestimmten Zeiten, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Die Substitution erfolgt immer in Verbindung mit der psychosozialen Betreuung, da dies die allgemeine Stabilisierung des Patienten in allen Lebensbereichen unterstützt. Der Fokus liegt nicht nur auf einer rein körperlichen Stabilisierung, sondern auch auf einer Stabilisierung der psychosozialen Lebensverhältnisse.
In einem Erstgespräch zwischen Arzt und Patient werden die individuellen Aufnahmevoraussetzungen geklärt. Anschließend wird entschieden, ob eine Aufnahme möglich ist.
Ein Erstgesprächstermin kann telefonisch oder persönlich zu den Öffnungszeiten vereinbart werden.
Bei bestehender Inhaftierung und dem Wunsch nach Anschlusssubstitution kann auch aus der Haft schriftlich Kontakt zu uns aufgenommen werden.
- Ansprechpartner:
Frau Shahnaz Heidari
Email: info@unirea.de
PSB | Psychosoziale Beratung
Psychosoziale Betreuung ist ein Sammelbegriff für eine Vielzahl von Maßnahmen und beinhaltet ein breites Spektrum lebenspraktischer Hilfen. Sie ist zentraler Bestandteil der Substitutionsbehandlung. Die Teilnahme an der PSB ist verpflichtend und ist nur für Patienten möglich, die bei uns substituiert werden.
Die Betreuung orientiert sich an den Bedürfnissen und Fähigkeiten des Patienten.
Unsere psychosoziale Betreuung (PSB) zielt grundlegend auf die Verbesserung der sozialen und beruflichen Teilhabe unserer suchtkranken Klienten ab. Wir berücksichtigen in unserer Betreuungsarbeit sowohl die Funktionsstörungen der Betreuten als auch deren soziale und materiellen Ressourcen und Defizite im Sinne von Förder- und Barrierefaktoren.
Zentraler Interventionsfokus ist dabei immer die Kooperations- und Veränderungsmotivation des Klienten, an der sich der gesamte Betreuungsprozess orientiert.
Besonderheit:
Es besteht seit Jahren eine enge Zusammenarbeit mit einem Bonner Fachanwalt für Strafrecht. Dieser bietet regelmäßiger Beratungstermine in der Einrichtung an und kann auch telefonisch kontaktiert werden.
Inhalte der psychosozialen Betreuung
- Klärung der juristischen Situation (z.B. offene Strafverfahren, Haftvermeidung)
- Sicherung der finanziellen Basisversorgung (Krankengeld, Sozialhilfe, Wohngeld etc.)
- Unterstützung bei Behörden- und Ämtergängen
- Hilfe bei der Wohnraumbeschaffung
- Auseinandersetzung mit der Tagesstrukturierung und der beruflichen Situation
- Krisenintervention
- Entwicklung von Strategien zur Einschränkung des Suchtmittelkonsums
- Gespräche zur Rückfallprophylaxe und Stabilisierung in Bezug auf ein abstinentes Leben
- Vermittlung in weiterführende Hilfen (Entgiftung, Selbsthilfegruppen, Betreutes Wohnen etc.)
Ziele
- Motivierung zum drogenfreien Leben
- Stabilisierung der Lebenssituation
- Auseinandersetzung mit der eigenen Suchterkrankung
- Förderung der persönlichen Fähigkeiten und des Selbstwertgefühls
- Aufbau einer sinnvollen Freizeitgestaltung
- Förderung der beruflichen und sozialen Teilhabe
- Entwicklung von Lebenszielen